Wie kann ich einen Förderantrag stellen?
Wir haben 2 Fördertöpfe: den Aktions- und Initiativfonds (AIF) und den Jugendfonds (JuFo)
Vor Antragstellung sind die Zielstellungen der PfD, die Förderrichtlinie Demokratie Leben sowie das Merkblatt Zuwendungsfähige Ausgaben bei Festbetragsfinanzierung zu beachten.
Die Antragstellung erfolgt ganz unkompliziert über unser Pengueen-Portal. Wenn Sie einen Förderantrag stellen möchten, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail (kontakt@pfd-merseburg.de oder jugend@pfd-merseburg.de) und wir senden Ihnen den nötigen Zugang zu.
Aktions- und Initiativfonds:
- Antragsfrist ist in der Regel im November für Projekte ab Januar des Folgejahres
- Höchstfördersumme: i.d.R. 3.000 €
- Ansprechperson für Fragen und Antragsberatung: Josephin Heinz | Projektleitung | Koordinierungs- und Fachstelle der PfD | 03461-2898835
Jugendfonds:
- Keine Antragsfrist. Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden. Bitte planen Sie aber eine Bearbeitungsdauer von 4 Wochen ein.
- Höchstfördersumme: i.d.R. 500 €
- Ansprechperson für Fragen und Antragsberatung: Verena Bergmann| Projektmitarbeiterin mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendbeteiligung | 0176-12343988
Welche Dokumente muss ich am Ende eines Projektes einreichen?
Bitte alle Dokumente im Pengueen-Portal ausfüllen/hochladen & im Original mit Original Unterschrift bei Merseburg engagiert | Roßmarkt 2 | 06217 Merseburg einreichen.
- Der Sachbericht ist im Pengueen-Portal auszufüllen und unterschrieben an uns zu senden.
- Der Nachweis der Teilnehmendenpauschale erfolgt über die Vorlage von Teilnehmendenlisten für die jeweiligen Veranstaltungen. Die Teilnehmendenlisten beinhalten mindestens das Datum, den Namen und die Unterschrift der Teilnehmenden. Für Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen sowie mit Zielgruppen, für welche schon allein die Teilnahme an dieser Veranstaltung eine Gefährdungslage auslösen kann, kann die Liste „Teilnahmeliste für schutzbedürftige Personen“ im Pegnueen-Portal eingereicht werden. Vorlagen dazu finden Sie im Pengueen-Portal unter „Downloads“.
- Für die Honorarkostenpauschale ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nachzuweisen. Dies ist z.B. über Rechnungen oder anderweitige Nachweise der Leistungserbringung möglich.
- Ggf. können Sie im Rahmen Ihres Projektes entstandene Veröffentlichungen (Plakate, Fyler, Zeitungsartikel, etc.) bei uns einreichen.
Welche Fristen gibt es?
- 31.01.26 – Reichen Sie bitte bis zum 31.01.2026 alle relevanten Dokumente zur Projektabrechnung 2025 ein.
- 15.11. – Bitte stellen Sie bis zum 15.11.2026 Ihre letzte Mittelanforderung. Ansonsten können wir eine Überweisung Ihrer beantragten Mittel nicht mehr garantieren.
Wie bekomme ich das beantragte Geld von der Partnerschaft für Demokratie?
Sobald ein unterschriebener Zuwendungsvertrag vorliegt, können Sie die benötigten Fördermittel anfordern. Nutzen Sie dafür das Formular Mittelanforderung auf Pengueen. Bitte senden Sie dieses unterschrieben per Post an Merseburg engagiert | Roßmarkt 2 | 06217 Merseburg. Bitte beachten Sie, dass es 2-4 Wochen dauern kann, bis Sie das Geld bekommen.
Was muss ich bei der Öffentlichkeitsarbeit beachten?
Bei Veröffentlichungen und Verlautbarungen aller Art (z.B. Presseerklärungen, Publikationen, Arbeitsmaterialien, Berichten, Ankündigungen, Einladungen, Fachaufsätzen) ist in geeigneter Form auf die Förderung der jeweiligen Maßnahme durch das BMFSFJ, das Bundesprogramm sowie die lokale Partnerschaft für Demokratie hinzuweisen. Zudem ist bei solchen Veröffentlichungen und Verlautbarungen, die eine Meinungsäußerung enthalten, folgender Zusatz mit aufzunehmen: „Die Veröffentlichung stellt keine Meinungsäußerung des BMFSFJ oder des BAFzA dar. Für inhaltliche Aussagen tragen die Autor*innen die Verantwortung.“ Die entsprechenden Logos bekommen Sie von der KuF per Mail.
Alle Veröffentlichungen müssen vorab von der KuF freigegeben werden. Eine Veröffentlichung ohne vorherige schriftliche Freigabe ist nicht zulässig und kann nicht gefördert werden. Freigabeersuche erfolgen über Pengueen unter Öffentlichkeitsarbeit. Die Freigabe erfolgt i.d.R. innerhalb von 1-3 Werktagen.
Wofür darf ich die Fördermittel ausgeben? Wofür nicht?
Zuwendungsfähige Ausgaben:
- (anteilige) Personalkosten: Bei Projektförderungen entsprechend den Regelungen der AN-Best-P ist das Besserstellungsverbot (vgl. Nr. 1.3 ANBest-P) zu beachten.
- Sachkosten
- Honorare für Referent*innen, Dolmetscher*innen etc.: marktübliches Honorar in angemessenem Verhältnis zur Qualifikation
- Geschäftsbedarf
- Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände bis max. 800,00 € netto
- Mietkosten
- Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz (bei PKW-Nutzung 0,20 €/km)
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- Eintrittsgelder
- Öffentlichkeitsarbeit
Nicht zuwendungsfähige Ausgaben:
- Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände über 800,00 € netto
- eingeräumte Skonti, Boni und Rabatte unabhängig davon, ob sie in Anspruch genommen werden
- Ausgaben, die daraus resultieren, dass es den*die Letztmittelempfänger*in überhaupt gibt und diese*r wirtschaftet (bspw. Kontoführungsgebühren; Kosten für Mitgliederversammlungen o.ä.)
- Personal- und Sachausgaben des*der Letztmittelempfänger*in, welche nicht im Zusammenhang mit dem zu fördernden Projekt stehen
- Ausgaben der Geldbeschaffung und Zinsen, die bei einer Kreditaufnahme zur Beschaffung eines Eigenanteils oder bei Vor- und Zwischenfinanzierung entstehen
- die Umsatzsteuer, die nach § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) als Vorsteuer abziehbar ist, sofern der*die Letztmittelempfänger*in zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (bei der Antragstellung sind dann die Nettobeträge anzugeben)
- Alkoholische Getränke, Pfand
- Ausgaben, die nicht den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen.
- Ausgaben deren Belegdatum, Leistungszeitraum oder Zahlungsfluss außerhalb des Bewilligungszeitraumes liegen
- Ausgaben, die nicht direkt zur Zielerreichung des Projektes beitragen
- Ausgaben, die nicht im verbindlichen Finanzierungsplan enthalten sind
Siehe auch Merkblatt zuwendungsfähige Ausgaben.