Wie kann ich einen Förderantrag stellen?
Wir haben 2 Fördertöpfe: den Aktions- und Initiativfonds (AIF) und den Jugendfonds (JuFo)
Vor Antragstellung sind die Zielstellungen der PfD, die Grundsätze der Projektförderung, die Förderrichtlinie Demokratie Leben sowie das Merkblatt Zuwendungsfähige Ausgaben bei Festbetragsfinanzierung zu beachten.
Die Antragstellung erfolgt ganz unkompliziert über unser Pengueen-Portal. Wenn Sie einen Förderantrag stellen möchten, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail (kontakt@pfd-merseburg.de oder jugend@pfd-merseburg.de) und wir senden Ihnen den nötigen Zugang zu.
Aktions- und Initiativfonds:
- Antragsfrist ist in der Regel im November für Projekte ab Januar des Folgejahres
- Hier finden Sie vorab einen Beispiel-Antrag.
- Höchstfördersumme: i.d.R. 2.500 €
- Ansprechperson für Fragen und Antragsberatung: Josephin Heinz | Projektleitung | Koordinierungs- und Fachstelle der PfD | 03461-2898835
Jugendfonds:
- Keine Antragsfrist. Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden. Bitte planen Sie aber eine Bearbeitungsdauer von 4 Wochen ein.
- Höchstfördersumme: i.d.R. 500 €
- Ansprechperson für Fragen und Antragsberatung: Verena Bergmann| Projektmitarbeiterin mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendbeteiligung | 0176-12343988
Welche Dokumente muss ich am Ende eines Projektes einreichen?
Welche Fristen gibt es?
- 31.01. Einreichen der Projektabrechnung des Vorjahres
- 15.11. Letzte Mittelanforderungen für Projekte im laufenden Jahr
Was sind Belege und wie belege ich Zahlungen?
Da die Förderung seit dieser Förderperiode auf Grundlage von Pauschalen erfolgt, ist keine spitz abgerechnete Nachweiserbringung mehr notwendig. Dennoch sind bestimmte Belege als Teilnahme- oder Durchführungsnachweise erforderlich.
– Für Veranstaltungen oder Angebote benötigen wir eine Teilnahmeliste, aus der hervorgeht, dass die Maßnahme tatsächlich stattgefunden hat.
– Bei besonders schutzbedürftigen Gruppen (z. B. Kinder oder Jugendliche) bitten wir um eine anonymisierte Teilnahmeliste.
– Wenn Honorare gezahlt wurden, reicht ein Nachweis in Form einer Rechnung oder eines Honorarvertrags mit Zahlungsbeleg.
Diese Belege dienen ausschließlich der plausiblen und dokumentierten Durchführung der Maßnahmen im Rahmen der bewilligten Pauschalen.
Was tun, wenn ich weniger Geld brauche als geplant?
Bitte geben Sie der Koordinierungs- und Fachstelle schnellstmöglich Bescheid, damit die Gelder anderweitig vergeben werden können. Am Ende des Jahres nicht verbrauchte Mittel müssen spätestens bis zum 31.01. des Folgejahres zurückgezahlt werden an:
Kontoinhaber: AWO SPI GmbH
Bank: DKB
BIC: BYLADEM1001
IBAN: DE97 1203 0000 1009 8455 02
Verwendungszweck: PfD Merseburg engagiert [Projektnummer]
Was tun, wenn ich mehr Geld brauche als geplant?
Generell ist es möglich, die einzelnen Kostenstellen um 20% zu überziehen, wenn sie an anderer Stelle eingespart werden. Sollten sich Überschreitungen um mehr als 20% abzeichnen, bitte rechtzeitig einen Umwidmungsantrag über Pengueen stellen.In der Regel werden alle Fördermittel mit der Ausschreibung im November für das Folgejahr vergeben, ohne das eine Restsumme übrigbleibt. Da es aber immer wieder vorkommt, dass Projekte ihre Fördermittel nicht komplett ausschöpfen, lohnt es sich manchmal, eine Fördermittelerhöhung zu beantragen. Stellen Sie dafür bitte rechtzeitig einen Änderungsantrag.
Was muss ich bei Reisekostenabrechnungen beachten?
Reisekosten werden nach Bundesreisekostengesetz abgerechnet. D.h. u.a. bei PKW-Nutzung 0,20 €/km.
Sie können gern unser Formular zur Reisekostenabrechnung oder Ihr eigenes verwenden.
Siehe auch Merkblatt Reisekosten.
Wie bekomme ich das beantragte Geld von der Partnerschaft für Demokratie?
Sobald ein unterschriebener Zuwendungsvertrag vorliegt, können Sie die benötigten Fördermittel anfordern. Nutzen Sie dafür das Formular Mittelanforderung auf Pengueen. Bitte senden Sie dieses unterschrieben per Post an Merseburg engagiert | Roßmarkt 2 | 06217 Merseburg. Bitte beachten Sie, dass es 2-4 Wochen dauern kann, bis Sie das Geld bekommen.
Fordern Sie nur so viel Geld an, wie Sie innerhalb von 6 Wochen verbrauchen werden. Da es sich um öffentliche Gelder handelt, fallen nach 6 Wochen Zinsen an. Die nach 6 Wochen nicht verbrauchten Mittel sind zurückzuüberweisen oder mit der anschließenden Mittelanforderung zu verrechnen. Die einfachste Möglichkeit, diese 6-Wochen-Regelung zu umgehen, ist, die Mittel vorzustrecken und erst im Nachhinein bei der AWO SPI abzurufen – vorausgesetzt, Sie sind dazu finanziell in der Lage.
Wofür darf ich die Fördermittel ausgeben? Wofür nicht?
Zuwendungsfähige Ausgaben:
- (anteilige) Personalkosten: Bei Projektförderungen entsprechend den Regelungen der AN-Best-P ist das Besserstellungsverbot (vgl. Nr. 1.3 ANBest-P) zu beachten.
- Sachkosten
- Honorare für Referent*innen, Dolmetscher*innen etc.: marktübliches Honorar in angemessenem Verhältnis zur Qualifikation
- Geschäftsbedarf
- Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände bis max. 800,00 € netto
- Mietkosten
- Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz (bei PKW-Nutzung 0,20 €/km)
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- Eintrittsgelder
- Öffentlichkeitsarbeit
Nicht zuwendungsfähige Ausgaben:
- Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände über 800,00 € netto
- eingeräumte Skonti, Boni und Rabatte unabhängig davon, ob sie in Anspruch genommen werden
- Ausgaben, die daraus resultieren, dass es den*die Letztmittelempfänger*in überhaupt gibt und diese*r wirtschaftet (bspw. Kontoführungsgebühren; Kosten für Mitgliederversammlungen o.ä.)
- Personal- und Sachausgaben des*der Letztmittelempfänger*in, welche nicht im Zusammenhang mit dem zu fördernden Projekt stehen
- Ausgaben der Geldbeschaffung und Zinsen, die bei einer Kreditaufnahme zur Beschaffung eines Eigenanteils oder bei Vor- und Zwischenfinanzierung entstehen
- die Umsatzsteuer, die nach § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) als Vorsteuer abziehbar ist, sofern der*die Letztmittelempfänger*in zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (bei der Antragstellung sind dann die Nettobeträge anzugeben)
- Alkoholische Getränke, Pfand
- Ausgaben, die nicht den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen.
- Ausgaben deren Belegdatum, Leistungszeitraum oder Zahlungsfluss außerhalb des Bewilligungszeitraumes liegen
- Ausgaben, die nicht direkt zur Zielerreichung des Projektes beitragen
- Ausgaben, die nicht im verbindlichen Finanzierungsplan enthalten sind
Siehe auch Merkblatt zuwendungsfähige Ausgaben.
Was ist ein Vergabeverfahren und wann ist das notwendig?
Eine Vergabe muss für alle Ausgaben über 1.000,00 € (Netto) durchgeführt werden. D.h. wenn Sie z.B. eine*n Referent*in für einen Workshop suchen, der*die voraussichtlich mehr als 1.000,00 € Honorar verlangen wird, müssen Sie vorher 3 Vergleichsangebote einholen.
Siehe auch Merkblatt Vergabe von Leistungen und Vorlage Vergabeprotokoll.
Was muss ich bei der Öffentlichkeitsarbeit beachten?
Bei Veröffentlichungen und Verlautbarungen aller Art (z.B. Presseerklärungen, Publikationen, Arbeitsmaterialien, Berichten, Ankündigungen, Einladungen, Fachaufsätzen) ist in geeigneter Form auf die Förderung der jeweiligen Maßnahme durch das BMFSFJ, das Bundesprogramm sowie die lokale Partnerschaft für Demokratie hinzuweisen. Zudem ist bei solchen Veröffentlichungen und Verlautbarungen, die eine Meinungsäußerung enthalten, folgender Zusatz mit aufzunehmen: „Die Veröffentlichung stellt keine Meinungsäußerung des BMFSFJ oder des BAFzA dar. Für inhaltliche Aussagen tragen die Autor*innen die Verantwortung.“ Die entsprechenden Logos bekommen Sie von der KuF per Mail.
Alle Veröffentlichungen müssen vorab von der KuF freigegeben werden. Eine Veröffentlichung ohne vorherige schriftliche Freigabe ist nicht zulässig und kann nicht gefördert werden. Freigabeersuche erfolgen über Pengueen unter Öffentlichkeitsarbeit. Die Freigabe erfolgt i.d.R. innerhalb von 1-3 Werktagen.
Siehe auch Merkblatt Öffentlichkeitsarbeit.